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Fahrpreise


In Mosbach werden die Taxi-Tarife von der Verkehrsbehörde in Absprache mit den verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern des Taxigewerbes festgesetzt. Jeder Inhaber einer Konzession ist verpflichtet, seine(n) Taxameter einmal pro Jahr bei einer dafür zugelassenen Einrichtung überprüfen und eichen zu lassen; jeder Taxifahrer und jede Taxifahrerin ist per Gesetz gebunden, innerhalb des Tarifgebiets mit eingeschaltetem Taxameter zu fahren.

Der Fahrpreis aller Taxi Unternehmen wird zentral vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in dessen Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen festgelegt. Der Paragraph 3 legt hierbei folgende Beförderungsentgelte fest: nok_wappen

Grundpreis (einmalige Berechnung) € 2,50
Stufe 1 / Tarif 1 (je km)
Gilt bei Rundfahrten (Fahrten, die am Bestellplatz, z.B. Betriebssitz des Unternehms, Taxenstandplatz, Wohnung des Fahrgasts, beginnen und enden)
€ 0,70 (142,86 Meter = € 0,10)
Stufe2 / Tarif 2 (je km)
Gilt bei Zielfahrten (Fahrten ohne besetzte Rückfahrt)
€ 1,30 (76,92 Meter = € 0,10)
Wartezeiten € 21,50 (16,74 Sekunden = € 0,10)

Großraum - Fahrzeuge
Für Großraumfahrzeuge ("Kleinbusse"), die mehr als 6 Personen transportieren können, wird ein Pauschal – Preis vereinbart.

Für die Mitnahme von Gepäck und Tieren können Zuschläge zwischen € 0,50 bei Gepäck von 15 bis 50 kg und Kleintieren und 1,00 bei Gepäck von mehr als 50 kg und sperrigen Gegenständen, jedoch maximal in Höhe von € 2,56.